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1234. o. T. Trebniz.

Gertrud, Aebtissin in Trebnitz, setzt mit Zustimmung ihres Vaters, Herzogs Heinrich, das Gut Domaycerke (Thomaskirch), ehemals ein Vorwerk des Klosters, zu deutschem Rechte aus. Die Kolonisten haben von der Hufe den vollen Feldzehnten und 8 Skot zu zahlen, ausgenommen sind zwei Lehnhufen, die dem Schulzen, und 2 1/2, die der Kirche gehören. Die Kolonisten erhalten, frei von den polnischen Lasten (podvod, privod, Aufspürung Flüchtiger), deutsches Recht, wie es die Deutschen um Ohlau haben und stehen auch in Kapitalsachen zu Recht vor dem Ortsgerichte unter Vorsitz des (herzoglichen) Schulzen von Ohlau und des Ortsschulzen; ist bei einem Rechtsstreite ein fremder Unterthan betheiligt, entscheidet der Herzog, wenn er gerade in der Nähe ist, sonst ein den Parteien genehmer Kastellan, desgleichen wenn die Schulzen eine Kapitalsache nicht zu Ende führen können. Ferner wird Freiheit von Beden und der Theilnahme an Kriegszügen zugesichert. Der Schulz erhält eine Schenke nach Lehnrecht; über eine vielleicht nothwendig werdende Fleischbank behält sich der Herzog Entscheidung vor.

O. Z.


Tzschoppe und Stenzel 293. Das Orig. Staats-Arch. Trebnitz 38 ist die älteste echte Urkunde, an welcher das alte Kirchensiegel von Trebnitz (vergl. Luchs, romanische und germanische Stilproben S. 12) hängt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.